VORSORGEKANZLEI
DR. GERALD MARIMÓN
Bestens vorgesorgt. Ein Termin. Alles drin.
Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament – sinnvolle Vorsorgeplanung mit anwaltlichem Rat.
Ihr VorsorgeAnwalt aus Augsburg.
Bundesweit tätig. Seit 2010.
Vorsorgeplanung mit professioneller Unterstützung
Patientenverfügung
Selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss
Mit der Patientenverfügung bietet das Gesetz im Rahmen der Vorsorgeplanung die Möglichkeit, festzulegen, wie Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, falls Sie Ihre Wünsche im akuten Behandlungsfall nicht mehr selbst äußern können. Durch eine sorgfältige Vorsorgeplanung z.B. mit Ihrer Patientenverfügung können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.
Gerichtliche Betreuung vermeiden
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Betreuung durch Fremde verhindern
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie selbst fest, wer in Betreuungsangelegenheiten für Sie handeln soll – oder auch nicht. Auch im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeplanung können Maßnahmen und Handlungsanweisungen für den Betreuer festgelegt werden.
Bei Auseinandersetzungen mit Gerichten oder Behörden um die Einrichtung oder Vermeidung einer Betreuung, sei es für den Betreuten oder den Betreuer, stehen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung zur Seite.
VorsorgeAnwalt als Bevollmächtigter
Sie leben alleine und haben keine Vertrauensperson, die Ihnen im Notfall beistehen kann? Als Vorsorgebevollmächtigter stehe ich Ihnen im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung zur Verfügung, um Ihre gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln. Lernen Sie mich in einem ersten Gespräch kennen.
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Gerichten oder Behörden, sei es um eine Betreuung anzuordnen oder zu vermeiden, und integrieren dies in Ihre Vorsorgeplanung.